Virginischer Tabak (Nicotiana tabacum)

Einordnung:

Solanaceae, Nicotianoideae (Nachtschattengewächse, Tabak-Geschwister) - Leformix: plt.trh.spt.mal.ros.asr.son.son.nin.ncn.tbm

Vorkommen:

Kulturpflanze. Ursprüngliche Heimat ist Nordargentinien.

Beschreibung:

75-200 cm hohes, einjähriges Kraut mit schmalen, zugespitzten Blättern. Die zumeist rosafarbenen Blüten sind trichterförmig und als Rispe angeordnet. Die Pflanze blüht zwischen Juni und September.

Virginischer Tabak (Nicotiana tabacum)
Virginischer Tabak (Nicotiana tabacum)

Wissenswertes:

Tabak (Virginischer Tabak und Bauerntabak Nicotiana rustica) wurde von den Indianern nur bei kultischen Handlungen geraucht. Der alltägliche Gebrauch als Genußmittel war dort nicht verbreitet. Heutzutage wird Tabak in fast allen Ländern der Erde angebaut und konsumiert. Während seit Ende des Ersten Weltkrieges der überwiegende Teil des Tabaks in Form von Zigaretten verwendet wird, waren in früheren Zeiten Pfeifen und Zigarren sowie auch noch das Schnupfen und Kauen die verbreiteteren Formen des Tabakkonsums. Tabakprodukte unterliegen in fast allen Ländern einer erhöhten Verbrauchssteuer. In Deutschland ist der private Anbau von bis zu 100 Tabakpflanzen genehmigungsfrei. Größere Mengen müssen beim zuständigen Zollamt angezeigt werden. Die therapeutische Verabreichung von Nicotin soll bei Alzheimer- und Parkinson-Patienten zu positiven Ergebnissen geführt haben.

Zur Giftigkeit:

Der Virginische Tabak enthält in den frischen Blättern zwischen 0,1 und 4% des Alkaloides Nicotin. In den getrockneten Blättern kann der Nicotin-Gehalt somit auf etwa 9% ansteigen. Lediglich die Samen sind fast frei von Nicotin. Nicotin hat auch eine insektizide Wirkung und wurde daher früher als Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Aufgrund der hohen akuten Toxizität des Nicotins, ist man von dieser Praxis aber abgekommen. Hinsichtlich der Gewöhnung an Nicotin besteht eine Kreuztoleranz zu Cytisin, das im Goldregen (Laburnum anagyroides) enthalten ist.

Nicotin

Nicotin:
Summenformel:
C10H14N2
Molmasse: 162,2 g/mol
Tödliche Dosis: ca. 40-60 mg bei Erwachsenen

Exkurs: Das Rauchen

Wie hoch der Stellenwert einer Zigarette in unserer Gesellschaft ist, können Sie durch das Beobachten von Rauchern leicht selbst ermitteln: Ein Raucher, dem eine Zigarette zu Boden fällt wird sie aufheben und anzünden. Würde er ein Brötchen, welches zu Boden gefallen ist auch aufheben? Daß das Rauchen gesundheitsschädlich ist, wir heutzutage indes sogar von der Zigarettenindustrie eingestanden. Nicotin ist zwar für die Suchtwirkung der Tabakprodukte (weitere Rausch- und Genußpflanzen sind im entsprechenden Themenverzeichnis aufgelistet) verantwortlich, die gesundheitlichen Gefahren werden jedoch im wesentlichen durch Stoffe verursacht, die nicht im Tabak enthalten sind sondern erst beim Rauchen entstehen. Toxikologisch werden zwei Arten Zigarettenrauch unterschieden (über Pfeifen und Zigarren können ähnliche Aussagen gemacht werden):

Rauchen
Die niedrigere Gluttemperatur beim Glimmen bewirkt, daß sich im  Nebenstromrauch mehr Schadstoffe befinden als im Hauptstromrauch. Dies bedeutet freilich nicht, daß das Passivrauchen gefährlicher ist als das Aktivrauchen, denn der Nebenstromrauch verteilt sich ja über die ganze Raumluft während der Hauptsromrauch vollständig in den Körper des Rauchers gelangt. In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Schadstoffe aufgeführt:
Name Formel Gehalt in µg/Zigarette
Hauptstromrauch 
Gehalt in µg/Zigarette
Nebenstromrauch

Bemerkungen
Nicotin siehe oben 3100 5600
Der Hauptstromrauch von etwa 15 Zigaretten enthält die für einen Menschen tödliche Dosis. Nicotin ist die einzige Chemikalie dieser Tabelle, die im Tabak vorkommt.
Formaldehyd Formaldehyd 30 1500
Formaldehyd kann z.B. auch aus Spanplatten austreten. Die Mengen Formaldehyd, die beim Rauchen entstehen, sind jedoch um ein Vielfaches größer als sie selbst aus billigsten Möbel ausdunsten.
Ammoniak NH3 110 7400
Ammoniak (Salmiakgeist) entsteht auch bei Verwesungsprozessen.
Acrolein Acrolein 70 930
Acrolein bildet sich z.B. durch zu starkes Erhitzen von Fetten und Ölen (Frittenbude) und führt zu Augenbrennen.
Stickoxide
(nitrose Gase)
NO und NO2 (kurz NOX)
2800
Stickoxide werden bei elektrischen Entladungen (Blitzschlag) und bei Verbrennungen (Autoabgase) gebildet.
Cyanwasserstoff (Blausäure) HCN 500 200
Die Giftigkeit von Cyankali beruht auf Blausäure
Benzol Benzol 30 300
Benzol ist in geringen Mengen im Benzin enthalten und gilt als krebserregend. Ansonsten unterliegt es der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Pyridin Pyridin 25 200
Pyridin wurde früher dazu benutzt, um Brennspiritus zu vergällen. Es soll zu Impotenz führen.
Anilin Anilin 0,4 10
Anilin ist auch heute noch eine wichtige Industriechemikalie und ein Blutgift.
2-Naphthylamin 2-Naphthylamin 0,002 0,06
2-Naphthylamin ist krebserregend und unterliegt in Deutschland der Chemikalien-Verbotsverordnung, d.h. es darf nicht in Verkehr gebracht werden (ähnlich wie DDT oder Asbest). Früher wurde es zur Herstellung von Azofarbstoffen verwendet.
4-Aminobiphenyl 4-Aminobiphenyl 0,005 0,14
siehe 2-Naphthylamin
N-Nitrosonornicotin N-Nitrosonornicotin 2 4
N-Nitrosonornicotin ist das beim Rauchen mengenmäßig bedeutendste Nitrosamin. Nitrosamine entstehen z.B. auch beim Erhitzen von gepökeltem Fleisch. Sie gelten als krebserregend
Benzo(a)pyren Benzo(a)pyren 0,04 0,13
Benzo(a)pyren entsteht bei unvollständigen Verbrennungen und gilt als die krebserregende Substanz schlechthin. Es kommt in Ruß, Teer aber auch in verkohlten Lebensmitteln vor.

Es ist also in erster Linie nicht der Tabak, der zu den bekannten Gesundheitsschäden führt sondern die Art seiner Aufnahme. Entprechend sind auch Angaben der Art »... eine Zigarette dieser Marke enthält 13 mg Kondensat ...« Nonsens, denn das Kondensat, in dem die Schadstoffe nachzuweisen sind, ist ein Verbrennungsprodukt und kein Zigarettenbestandteil. Was würden Sie etwa von einem Gesundheitsminister halten, der behauptet »Weintrauben dieser Sorte enthalten 13 Vol.-% Alkohol«? Wer sich seine Nicotin-Dosis z.B. durch Kautabak oder nicotinhaltige Kaugummis verschafft, setzt sich somit einem bedeutend geringerem gesundheitlichen Risiko aus. Kaugummis mit einem Nicotin-Gehalt von bis zu 2 mg sind in Deutschland frei verkäuflich; solche mit einem Gehalt bis zu 4 mg Nicotin sind verschreibungspflichtig. Angesichts des ausschließlich auf die Darreichungsform »Rauchen« zurückzuführenden Krebsrisikos, ist diese Gesetzgebungspraxis allenfalls vom Standpunkt der Zigarettenbarone und deren Entführer nachzuvollziehen. Detailliertere Informationen zum Thema Rauchen können Sie bei W. Forth sowie im Römpp-Lexikon für Lebensmittelchemie nachlesen.

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