Über Gifte

Was versteht man eigentlich unter Giften? Die Brockhaus Enzyklopädie schreibt hierzu: »Gifte sind Stoffe, die nach Eindringen in den menschlichen oder tierischen Organismus zu einer spezifischen Erkrankung (Vergiftung) mit vorübergehender Funktionsstörung, bleibendem Gesundheitsschaden oder Todesfolge führen«.

Dekoration

Diese Formulierung kann so nicht stehen bleiben, denn ob ein Stoff zu einer Vergiftung führt, hängt nicht nur vom Stoff selbst ab, sondern auch von der Menge, die in den Organismus eindringt. Letztendlich kann jeder Stoff zu einer Vergiftung führen. Es gibt aber Stoffe, die bereits in sehr kleinen Mengen eine Vergiftungen bewirken und Stoffe, die erst in großen Mengen eine Erkrankung verursachen. Was liegt da näher als eben die Menge, die für eine Vergiftung notwendig ist, heranzuziehen, um zu entscheiden, ob ein Stoff als giftig oder nicht giftig zu bezeichnen ist. Für die Technik gibt es eine solche (gesetzliche) Definition von Giften - sie ist im Anhang I der Gefahrstoffverordnung beschrieben. Hierbei wird der sogenannte LD50-Wert für die Ratte herangezogen:

LD50-Wert (Letale Dosis 50 Prozent):
Eine Gruppe von Versuchstieren erhält auf das Körpergewicht bezogen (d.h. leichtere Tiere entsprechend weniger; schwerere Tiere entsprechend mehr), die gleiche Menge Giftstoff. Die Menge Gift, die dazu führt, daß die Hälfte der Versuchstiere zu Tode kommt, wird als LD50-Wert bezeichnet. Sie wird z.B. angegeben in Milligramm Giftstoff pro Kilogramm Körpergewicht des Versuchstieres. LD50 (Ratte) = 200 mg/kg würde bedeuten, daß Ratten, die ein Kilogramm schwer sind und denen 200 mg Giftstoff verabreicht werden, mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent zu Tode kommen. Ratten, die nur ein halbes Kilogramm wiegen, bekämen dabei nur die halbe Menge verabreicht; Ratten, die zwei Kilogramm wiegen, entsprechend die doppelte Menge.
Werden Stoffe eingeatmet, so läßt sich die absolute Menge, die ein Versuchstier aufgenommen hat, nur schwer ermitteln. Bei solchen Stoffen gibt man entsprechend die Letale Konzentration (LC50) an und die Zeit, in der die Tiere dem Stoff ausgesetzt waren: LC50 (Ratte) = 1 mg/L/4 h bedeutet, daß ein Stoff, von dem sich ein Milligramm in einem Liter Luft befindet, über vier Stunden eingeatmet bei 50 Prozent der Ratten den Tod bewirkt

Die Menge, die zu einer Vergiftung führt, hängt neben der Art des Stoffes auch von der Art der Aufnahme ab. Giftige Stoffe können durch den Mund eingenommen (orale Aufnahme), durch die Haut (dermale Aufnahme) oder aber durch die Atmung (inhalative Aufnahme) aufgenommen werden. Daneben gibt es auch noch das direkte Einbringen von Giften in die Blutbahn (intravenös), das jedoch bei unbeabsichtigten Vergiftungen keine große Rolle spielt und daher auch nicht in der Gefahrstoffverordnung berücksichtigt wird. Solche Vergiftungen spielen aber sehr wohl bei Heroinabhängigen und bei ärztlichen Kunstfehlern eine Rolle (warum man in der Medizin von Kunstfehlern spricht und nicht von menschlichem Versagen, bleibt mir indes ein Rätsel - macht dort die Kunst der Medizin den Fehler und nicht der Mensch oder ist es schlichtweg Blasphemie Ärzte als Menschen zu bezeichnen?). Je nach Art des Giftes ist die eine oder andere Art der Aufnahme die gefährlichere.

Die Gefahrstoffverordung unterteilt die Gifte in drei Klassen:

Symbol

Bezeichnung

Definition

sehr giftig (T+) orale Aufnahme: LD50 (Ratte) unter 25 mg/kg

dermale Aufnahme: LD50 (Ratte oder Kaninchen) unter 50 mg/kg

inhalative Aufnahme: LC50 (Ratte) unter 0,25 mg/L/4 h für Aerosole und Stäube oder
LC50 (Ratte) unter 0,5mg/L/4 h für Gase und Dämpfe

giftig (T) orale Aufnahme: LD50 (Ratte) zwischen 25 mg/kg und 200 mg/kg

dermale Aufnahme: LD50 (Ratte oder Kaninchen) zwischen 50 mg/kg und 400 mg/kg

inhalative Aufnahme: LC50 (Ratte) zwischen 0,25 mg/L/4 h und 1 mg/L/4 h für Aerosole und Stäube oder
LC50 (Ratte) zwischen 0,5mg/L/4 h und 2 mg/L/4 h für Gase und Dämpfe

gesundheitsschädlich (Xn)
zwischenzeitlich auch mal
als mindergiftig bezeichnet
orale Aufnahme: LD50 (Ratte) zwischen 200 mg/kg und 2000 mg/kg

dermale Aufnahme: LD50 (Ratte oder Kaninchen) zwischen 400 mg/kg und 2000 mg/kg

inhalative Aufnahme: LC50 (Ratte) zwischen 1 mg/L/4 h und 5 mg/L/4 h für Aerosole und Stäube oder
LC50 (Ratte) zwischen 2 mg/L/4 h und 20 mg/L/4 h für Gase und Dämpfe

Aerosol: In Luft feinverteilte Flüssigkeitströpfchen (Spray, Nebel)

Daneben werden auch noch Stoffe, die krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind, als sehr giftig, giftig oder gesundheitsschädlich eingestuft.

Begriffe, wie Supergift oder Ultragift kommen in der Gefahrstoffverordnung nicht vor. Sie sind Erfindungen von professionellen Panikmachern und in keinster Weise definiert. Wenn Sie den Alkohol als Super- oder Ultragift bezeichnen wollen, kann Ihnen dies niemand verbieten. Als sehr giftig hingegen dürfen Sie ihn nicht bezeichnen, denn das stimmt nicht mit den Definitionen der Gefahrstoffverordnung überein. Am Ende dieses Kapitels erhalten Sie in einem Exkurs weiterer Definitionen aus der Gefahrstoffverordnung.

Wie giftig sind Pflanzen?

Legen wir die Giftdefinition der Gefahrstoffverordnung zugrunde und nehmen wir außerdem an, daß Ratte und Mensch etwa die selbe Empfindlichkeit gegenüber dem Gift besitzen. Eine Pflanze wäre dann als giftig zu bezeichnen, wenn weniger als 5 Gramm eingenommenes Pflanzenmaterial bei einem Kind von 25 kg Gewicht oder weniger als 15 Gramm Pflanzenmaterial bei einem Erwachsenen von 75 kg Körpergewicht mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent zum Tode führen. Dies trifft nur auf die potentesten Giftpflanzen, wie etwa den Blauen Eisenhut (Aconitum napellus) oder die Samen der Ricinusstaude (Ricinus communis) zu. Der berüchtigte Gefleckte Schierling (Conium maculatum)  besitzt diese Giftigkeit, ebenso wie die meisten anderen Giftpflanzen, nicht und wäre daher eher als gesundheitsschädlich einzustufen. Dies soll Sie jedoch keinesfalls zum unbesorgten Umgang mit Giftpflanzen verleiten sondern lediglich die Relation zu der Giftigkeit anderer Substanzen aufzeigen, die aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken sind. Starke Vergiftungen durch Pflanzen sind nur zu erwarten bei

Es sei hier nochmals hervorgehoben, daß auch die Selbstmedikation durch Heilpflanzen (diese sind in der Regel auch Giftpflanzen) zu Vergiftungen führen kann. Wer unkritisch den Ausführungen der Hildegard vom Mäuseturm folgt, wir sich über kurz oder lang eine Vergiftung einhandeln. Viele Inhaltsstoffe von Giftpflanzen, etwa vom Fingerhut (Digitalis spp.), haben Einzug in die Medizin erhalten, allerdings befindet sich in jeder Tablette immer die gleiche Menge an Wirkstoff. Fingerhutpflanzen enthalten keineswegs immer die gleiche Menge Wirkstoff. Hier spielen Standort, Wetterbedingungen und verfügbare Nährstoffe eine wesentliche Rolle. Es gelten ähnliche Regeln, wie für die Geschmacksstoffe bei den eßbaren Früchten, denn auch nicht jede Erdbeere schmeckt gleich intensiv. Die Unbekümmertheit und Neugier von Kindern in die richtigen Bahnen zu lenken, ist Aufgabe der Erziehung und bedarf natürlich auch gewisser Grundkenntnisse über Giftpflanzen bei den Eltern. Verwechslungen mit eßbaren Pflanzen (ausgenommen Pilze) beschränken sich heutzutage auf die Herbstzeitlose (Colchicum autumnale) und das Maiglöckchen (Convallaria majalis), die gelegentlich mit dem Bärlauch verwechselt werden.

Wie giftig sind Pflanzengifte?

Im krassen Gegensatz zur eher mäßigen Giftigkeit der Giftpflanzen, steht die oft enorme Giftigkeit ihrer Inhaltsstoffe (Pflanzengifte, Toxine). Dieser Gegensatz ist schlichtweg darauf zurückzuführen, daß diese Stoffe zumeist nur in sehr geringen Mengen in der Pflanze enthalten sind. Festzustellen bleibt aber, daß Pflanzengifte die Giftigkeit der vom Menschen künstlich hergestellten Gifte teilweise um ein vielfaches übertreffen und ihrerseits selbst nur durch einige Tier- und Bakteriengifte (wie zum Beispiel das in der Kosmetik als Antifaltenmittel eingesetzte Botulinustoxin - Botox) übertroffen werden. Die folgende Graphik will Ihnen diesen Sachverhalt verdeutlichen:

Relative Giftigkeit

Das Volumen der Würfel in dem Diagramm soll ein Maß für die Menge darstellen, die benötigt wird, um eine Vergiftung herbeizuführen. Je kleiner der Würfel ist, desto giftiger ist die Substanz. Den roten Würfel für das Botulinustoxin (Botox) dürften Sie mit blosem Auge nur schwer erkennen. Für gewöhnlich greift man bei solchen Größenunterschieden zu logarithmischen Darstellungen, die jedoch wenig anschaulich sind. Dennoch will ich Sie anhand der folgenden Tabelle auch über absolute Zahlen informieren und zum Vergleich die Kantenlänge des Würfeldiagramms angeben (die nicht identisch mit den Maßen auf Ihrem Bildschirm ist sondern Bezug nimmt auf eine Kantenlänge von 100 mm für Natriumcyanid). Nur die farblich markierten Stoffe sind in der obigen Graphik aufgeführt.

Toxin Herkunft Giftigkeit*
mg/kg
Kantenlänge Würfel
mm
Kochsalz Suppe

1000

464

Meskalin Peyote-Kaktus (Lophophora williamsii), Rauschdroge

100

215

Natriumcyanid Industriechemikalie (Giftigkeit entspricht etwa der von Zyankali)

10

Vorgabe: 100

Nicotin Tabak (Nicotiana tabacum, Nicotiana rustica)

1

46

Tubocurarin Liane (Chondrodendron tomentosum und andere), Curare-Pfeilgift

0,5

37

Strychnin Brechnuß (Strychnos nux-vomica)

0,5

37

g-Strophantin Liane (Strophanthus gratus)

0,15

25

Aconitin Blauer Eisenhut (Aconitum napellus)

0,15

25

y-Amanitin Grüner Knollenblätterpilz (Amanita phalloides) und andere

0,1

22

Aflatoxin B1 Schimmelpilze (Aspergillus flavus)

0,01

10

Tetrodotoxin Kugelfische (Fugu rubripes und andere)

0,01

10

Batrachotoxin Pfeilgiftfrösche (Phyllobates terribilis)

0,008

9,3

Cobratoxin Giftschlangen, Kobra (Naja naja)

0,0003

3,1

Ricin Ricinuspflanze (Ricinus communis)

0,00002

1,3

Botulinustoxin (Botox) Bakterien (Clostridium botulinum)

0,00000003

0,14

*Für die Giftigkeit wurde hier nicht der LD50-Wert herangezogen, sondern die Minimale Letale Dosis. Dieser Wert entspricht der Giftmenge, bei der gerade noch mit einer tödlichen Vergiftung zu rechnen ist.



Exkurs: Gefahrstoffe

Weitere wichtige Gefahrstoffdefinitionen nach Anlage I der Gefahrstoffverordnung


Symbol Bezeichnung Beschreibung
brandfördernd (O) brandfördernde Stoffe sind Stoffe, die bei Kontakt mit brennbaren Stoffen Brände oder Explosionen verursachen können. Der bekannteste brandfördernde Stoff ist Sauerstoff. Vielleich ist Ihnen aus der Schule noch die sog. Glimmspanprobe bekannt, wo ein glühender Holzspan beim Eintauchen in Sauerstoff sofort hell entflammt. Alle andere brandfördernden Stoffe sind in der Lage Sauerstoff, der zum Unterhalt eines Brandes notwendig ist, abzugeben.
hochentzündlich (F+) hochentzündliche Stoffe sind in erster Linie brennbare Gase (z.B. auch Erdgas oder Campinggas) sowie Flüssigkeiten die einen Siedepunkt unterhalb von 35 °C haben und deren Dämpfe sich bereits unter 0 °C entzünden lassen (man kann auch sagen »einen Flammpunkt von unter 0 °C haben«).
leichtentzündlich (F) leichtentzündliche Stoffe sind Stoffe, die einen Flammpunkt von unter 21 °C haben, aber nicht hochentzündlich sind. Hierzu zählen die meisten Lösungsmittel und auch Benzin. Stoffe, deren Flammpunkt zwischen 21 °C und 55 °C liegt, werden als entzündlich bezeichnet und nicht mit einem Gefahrensymbol gekennzeichnet.
explosionsgefährlich explosionsgefährliche Stoffe sind Stoffe, die zugleich brennbar und brandfördernd sind, also ihren eigenen Brand mit eigenem Sauerstoff unterstützen können. Dabei erfolgt die Verbrennung so rasant, daß es zu Explosionserscheinungen kommt. Eine solche Explosion kann auch dadurch auftreten, daß brennbare und brandfördernde Stoffe gemischt werden (z.B. beim Schwarzpulver). Bei den üblichen Sprengstoffen (Nitroglycerin, TNT, Nitropenta etc.) sind jedoch Sauerstofflieferant und brennbarer Anteil in einer Substanz chemisch verbunden.
ätzend (C) ob ein Stoff als ätzend eingestuft werden muß, wird durch Hautzerstörung an Versuchstieren überprüft. Man unterscheidet Stoffe, die schwere Verätzungen verursachen (Hautgewebe schon nach 3 Minuten zerstört) und Stoffe, die Verätzungen verursachen (Hautgewebe nach bis zu 4 Stunden zerstört). Beide Klassen werden mit dem selben Gefahrensymbol gekennzeichnet (ein C+ Symbol gibt es nicht). Natürlich verursachen auch Verätzungen gesundheitlich Schäden (bis zum Tod), dennoch besteht ein Unterschied zu Giften. Ätzende Stoffe entfalten ihre Wirkung durch sichtbare Zerstörung von Gewebeschichten und ähneln daher eher Verbrennungen (zumindest im Falle äußerer Verätzungen) als Vergiftungen.
reizend (Xi) reizende Stoffe könnte man in Anlehnung an gesundheitsschädliche Stoffe (mindergiftig) auch als minderätzend bezeichnen. Es werden Stoffe unterschieden, die die Haut, die Augen oder die Atemwege reizen. Auch hier wird die Wirkung an der Haut von Versuchstieren geprüft, wobei allerding nicht die Zerstörung der Haut sondern Rötung bzw. Schorfbildung die ausschlaggebenden Kriterien darstellen.
umweltgefährdend (N) die Deklaration für umweltgefährdende Stoffe ist die neueste Errungenschaft der Gefahrstoffverordnung. Umweltgefährdende Stoffe werden nochmals unterschieden hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit für Wasserorganismen, Pflanzen, Tiere, Bodenorganismen, Bienen und für die Ozonschicht.



R-Sätze

Die Gefahrensymbole selbst können die Gefahr, die von einem Stoff ausgeht, nur unzureichend beschreiben. Für den Umgang mit einen Gefahrstoff ist es z.B. wichtig, ob der Stoff beim Einatmen, beim Verschlucken oder sogar schon bei Kontakt mit der Haut seine Giftigkeit entfaltet. Daher wurden die sogenannten Risiko-Sätze (R-Sätze) eingeführt, die die ausgehende Gefahr detaillierter beschreiben. Die Nummern der Risiko-Sätze sind international genormt und müssen auf jeder Verpackung eines Gefahrstoffes angegeben werden. Mit einer deutschspachigen Tabelle der R-Sätze können Sie folglich auch Informationen über einen in finnisch deklarierten Gefahrstoff erhalten.


R1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich.
R2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich.
R3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich.
R4 Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen.
R5 Beim Erwärmen explosionsfähig.
R6 Mit und ohne Luft explosionsfähig.
R7 Kann Brand verursachen.
R8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
R9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
R10 Entzündlich.
R11 Leichtentzündlich.
R12 Hochentzündlich.
R14 Reagiert heftig mit Wasser.
R15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen.
R17 Selbstentzündlich an der Luft.
R18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luft-Gemische möglich.
R19 Kann explosionfähige Peroxide bilden.
R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R23 Giftig beim Einatmen.
R24 Giftig bei Berührung mit der Haut.
R25 Giftig beim Verschlucken.
R26 Sehr giftig beim Einatmen.
R27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
R28 Sehr giftig beim Verschlucken.
R29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
R30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.
R31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
R32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
R33 Gefahr kumulativer Wirkungen.
R34 Verursacht Verätzungen.
R35 Verursacht schwere Verätzungen.
R36 Reizt die Augen.
R37 Reizt die Atmungsorgane.
R38 Reizt die Haut.
R39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
R40 Irreversibler Schaden möglich.
R41 Gefahr ernster Augenschäden.
R42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß.
R45 Kann Krebs erzeugen.
R46 Kann vererbbare Schäden verursachen.
R48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
R49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
R50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
R51 Giftig für Wasserorganismen.
R52 Schädlich für Wasserorganismen.
R53 Kann in Gewässer längerfristig schädliche Wirkung haben.
R54 Giftig für Pflanzen.
R55 Giftig für Tiere.
R56 Giftig für Bodenorganismen.
R57 Giftig für Bienen.
R58 Kann längerfristig schädliche Wirkung auf die Umwelt haben.
R59 Gefährlich für die Ozonschicht.
R60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
R62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
R64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen



Kombinationen der R-Sätze


R14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.
R20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
R21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung der Haut.
R26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
R26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
R36/38 Reizt die Augen und die Haut.
R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
R39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R40/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R40/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut
R40/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R40/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R40/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R40/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R40/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
R48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr bei ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut
R48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
R48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
R48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.


S-Sätze

Während die R-Sätze die Gefahren beschreiben, welche von einem Stoff ausgehen, enthalten die S-Sätze Sicherheitsvorschriften, die beim Umgang mit dem betreffenden Stoff unbedingt einzuhalten sind. Auch für die S-Sätze gilt, daß das Nummernsystem international genormt ist und Sie lediglich eine Tabelle in Ihrer Landessprache benötigen, um auch fremdsprachige Etiketten verstehen zu können.

S1 Unter Verschluß aufbewahren.
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S3 Kühl aufbewahren.
S4 Von Wohnplätzen fernhalten.
S5 Unter ... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben).
S6 Unter ... aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben).
S7 Behälter dicht geschlossen halten.
S8 Behälter trocken halten.
S9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S12 Behälter nicht gasdicht verschließen.
S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S14 Von ... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben).
S15 Vor Hitze schützen.
S16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S17 Von brennbaren Stoffen fernhalten.
S18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
S20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
S21 Bei der Arbeit nicht rauchen.
S22 Staub nicht einatmen.
S23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben).
S24 Berührung mit der Haut vermeiden.
S25 Berührung mit den Augen vermeiden.
S26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
S28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben).
S29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S30 Niemals Wasser hinzugießen.
S33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
S37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
S38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen
S39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen (Material vom Hersteller anzugeben).
S41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
S42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben).
S43 Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: »Kein Wasser verwenden«).
S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S47 Nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben).
S48 Feucht halten mit ... (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben).
S49 Nur im Originalbehälter aufbewahren.
S50 Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben).
S51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
S52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden.
S53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
S56 Diesen Stoff und seinen Behälter auf ensprechend genehmigter Sondermülldeponie entsorgen.
S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
S59 Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen.
S60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
S62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
S63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen.
S64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist)



Kombination der S-Sätze


S1/2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
S3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.
S3/9 Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben).
S3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben).
S3/9/49 Nur im Orginalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S3/14 An einem kühlen, von ... entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben).
S7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
S7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren.
S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S 27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte Kleidung sofort ausziehen und sofort abwaschen mit viel... (vom Hersteller anzugeben).
S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren.

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